Photovoltaikanlagen erhalten bis zu einer PV-Leistung < 100 kWp nach geltendem EEG eine nach Anlagenleistung gestaffelte feste Vergütung über 20 Jahre für den eingespeisten Solarstrom, der nicht selbst verbraucht wird. Für gössere Solarstromanlagen mit einer PV-Leistung >= 100 kWp kann der Überschussstrom, d.h. die Strommenge die nicht im Gebäude genutzt wird, über eine Direktvermarktung (gleitende Marktprämie) verkauft.

Über die KfW-Programme 275 und 270 "Förderung von Solarspeichersystemen u. Solaranlagen", zu finden unter: https://www.kfw-formularsammlung.de/KonditionenanzeigerINet/KonditionenAnzeiger?ProgrammNameNr=275 können Sie Informationen über aktuelle Konditionen zur Finanzierung und Förderung von Solaranlagen und Solarstromspeichern erhalten.

 

 

 

 

 

 

 
Illustration: Sonnenblume